Festplatten sicher und gesetzeskonform löschen – aber wie?
Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 im vollen Umfang und stellt Unternehmen aller Größen vor umfassende – und im schlimmsten Fall existenzgefährdende – Herausforderungen, insbesondere im sensiblen Bereich der Datensicherheit. Gemäß der DSGVO stehen Sie als Unternehmen in der Pflicht, die von Ihnen gesammelten Daten nicht nur vor unbefugtem Zugriff zu schützen, sondern auch nach der Benutzung dauerhaft und unwiderruflich zu löschen.
Gerade angesichts der in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen überproportional anwachsenden Datenflut kommt dem Löschen personenbezogener Daten im Rahmen der DSGVO eine zentrale Bedeutung zu. Neben technisch überzeugenden Maßnahmen sind in diesem Bereich auch zuverlässige und effektive Prozessabläufe erforderlich, um den gesetzlichen Forderungen revisionssicher nachzukommen. Dementsprechend sollten sich Unternehmen nicht nur Gedanken um die gesetzeskonforme Aufbewahrung und Verarbeitung, sondern eben auch um die endgültige Löschung Ihrer enormen Datenbestände machen.
Nachfolgend haben wir verschiedene Anlässe aufgelistet, die eine dauerhafte und DSGVO-konforme Löschung notwendig machen:
- Außerdienststellung alter PCs, Tablets, Smartphones oder Server
- Sobald gesetzliche Aufbewahrungsfristen überschritten wurden
- Wenn Kunden oder Behörden rechtmäßig die dauerhafte Löschung anfordern
- Sofern personenbezogene Daten nicht mehr benötigt werden
Um sich wieder um Ihre unternehmerischen Kernkompetenzen und dem daraus resultierenden Geschäftsumsatz zu kümmern, können Sie ab sofort den gesamten Bereich der DSGVO-konformen Löschung komplett an den Bizup-Datenlöschdienst abgeben.